Kinder Leben e.V.

Gemeinnütziger, eingetragener Verein für Kinder, Mütter und Väter

Kindergruppenordnung

1.Öffnungszeiten

Die Kindergruppen an der Scharmbecker Straße 21-23 sind in der Regel von Montags bis Freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Unsere Außenstelle „Feuerteufelchen“ an der Gröpelinger Heerstraße 228 ist in der Regel von Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Die Kernbetreuungszeit ist in allen Gruppen von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Einzelvertraglich werden Früh- und Spätdienste geregelt. Der Frühdienst beginnt frühestens um 7.30 Uhr und endet mit Beginn der Kernbetreuungszeit. Der Spätdienst endet spätestens um 16.00 Uhr und beginnt mit dem Ende der Kernbetreuungszeit.

Die Ferienplanung für das Kindergartenjahr orientiert sich an den bremischen Schulferien. Die Einrichtung ist an folgenden Terminen/Zeiträumen regulär geschlossen:

an gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Bremen, an fünf Tagen um Weihnachten und Neujahr sowie drei Wochen in den Sommerferien.

Eine von Eltern organisierte Kinderbetreuung ist in der Woche vor Ostern sowie am Tag nach Christi Himmelfahrt möglich. Sollte eine solche Betreuung nicht zustande kommen, bleibt die Einrichtung auch in dieser Zeit geschlossen.

In den übrigen Ferienzeiten wird ein Feriendienst angeboten. Zur Nutzung des Feriendienstes ist eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vor Beginn des Feriendienstes notwendig. Die Anmeldefrist wird jeweils per Aushang angekündigt. Für die Nutzung des Feriendienstes wird eine Mittagessenpauschale von 2,50 €/Tag erhoben. Die Schließzeiten werden zu Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben.

Die Einrichtung kann ferner auf Anforderung des Gesundheitsamtes oder aus zwingenden betrieblichen Gründen geschlossen werden.

Notdienstregelung:

Durch Krankheits- bzw. Urlaubszeiten können personelle Engpässe entstehen. Wir wollen davon wenig Gebrauch machen, es kann aber bedeuten, dass sich z.B. der Gruppenbeginn verschiebt, die Anzahl Kinder für eine gewisse Zeit begrenzt wird oder nur die Kinder betreut werden können, deren Eltern beide berufstätig sind und für die sonst keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.

Notdienst/Schließung kann erforderlich sein bei:

    • Ausfall von 50% oder mehr des  Stammpersonals pro Gruppe
    • Konzepttagen
    • Fortbildung, Tagung

 Wird der Betrieb aus organisatorischen oder personellen Gründen eingeschränkt, besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine andere Gruppe, auf Schadensersatz oder Minderung der Beiträge.

2. Regelung für den Besuch der Kindergartengruppe/Kleinkindgruppe

Die Betreuung des Kindes erfolgt in entsprechender Anwendung der unserer Einrichtung geltenden Gesetze und Richtlinien.

Versicherung:

 Die Kinder sind gesetzlich gegen Unfall versichert:

    • auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung
    • während des Aufenthalts in der Einrichtung
    • während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste, etc.)

 Unfälle, die auf dem Weg zu und von der Einrichtung eintreten, müssen der Leitung der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden.

Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung der Garderobe und andere persönliche Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen.

 Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird daher empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Aufsicht:

Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt, wenn die Eltern das Kind den Betreuern übergeben. Sie endet mit dem Ende der vereinbarten Betreuungszeit beim abholen durch die Eltern. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Kinder werden nicht ohne Begleitung nach Hause entlassen. Es ist zu vereinbaren, wer zum Abholen des Kindes berechtigt ist. Bei allen gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Feste, Ausflüge etc.) der Einrichtung sind die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht getroffen wurde.

3. Krankheit

Erkrankungen des Kindes und übertragbare Krankheiten in der häuslichen Wohngemeinschaft sind der Gruppenleitung/Leitung unverzüglich mitzuteilen. Kinder, die an einer übertragbaren Krankheit leiden dürfen für die Dauer der Erkrankung bzw. für den Zeitraum, in dem noch eine Übertragung an Dritte möglich ist, die Einrichtung nicht besuchen. Bei Verdacht einer Krankheit behalten sich die Erzieherinnen vor, das Kind abholen zu lassen. Auf Verlangen ist eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen, dass eine Ansteckungsgefahr nicht mehr vorliegt, bzw. dass einem Aufenthalt in der Kindergruppe nichts entgegensteht. Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall oder Fieber u.a. sind die Kinder zu hause zu behalten. Es empfiehlt sich gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen des Kindes der Gruppenleitung mitzuteilen, damit die Erzieher-/innen sie bei ihren Aktivitäten in Bezug auf Beteiligungs- und Belastungsgrenzen berücksichtigen können. Es wird empfohlen, vor Aufnahme des Kindes in die Einrichtung, die von Kinderärzten empfohlenen Impfungen durchführen zu lassen.

4. Pflichten der Eltern

Für das Kind ist es besonders wichtig, dass die Eltern uns die ErzieherInnen vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Es wird daher erwartet, dass die Eltern an den von der Einrichtung/der Gruppe angebotenen Elternversammlungen teilnehmen. Für Elterngespräche stehen die pädagogischen MitarbeiterInnen nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung.

Voraussetzung für eine kontinuierliche Förderung der Kinder ist der regelmäßige Besuch der Gruppe. Bei Verhinderung ist dieses der Gruppenleitung rechtzeitig mitzuteilen (möglichst einen Tag vorher, spätestens jedoch bis 9.00 Uhr des aktuellen Tages).

 Die Eltern wählen aus Ihrer Gruppe jeweils eine(n) Elternsprecher/in und eine(n) Stellvertreter/in, die im Elternbeirat organisiert sind und dort ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen können.

Entsprechend der Art und Zielsetzung unserer Einrichtung ist der engagierte Einsatz der Eltern erforderlich. Die Eltern verpflichten sich 12 Arbeitsstunden pro Kindergartenjahr und Familie zu leisten. Auf anstehende Arbeiten wird von der Gruppenleitung/Leitung durch Aushang oder Elternbrief hingewiesen. Größere Arbeitseinsätze finden in der Regel an Wochenenden statt. Terminabsprache und Koordination erfolgt durch die Leitung in Kooperation mit dem Elternbeirat. Folgende Arbeiten werden als Arbeitsstunden anerkannt:

    • Notdienst in der Gruppe/Küche/Reinigung
    • Renovierungsarbeiten / Instandsetzung
    • Gartenarbeit
    • Bau/Reparatur von Spielmaterialien / Spielgeräten
    • Monatliche Grundreinigung

Eltern erhalten ab dem 01.05.2012, in der Regel jedoch jeweils zu Beginn des neuen Kindergartenjahres eine Karte, in der die geleisteten Arbeitsstunden von den Mitarbeiterinnen des Kindergartenbüros, abgestempelt werden.

Zum Ende des Kindergartenjahres, ca. 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien werden die Eltern gebeten, die Karte zur Abrechnung der Arbeitsstunden im Büro vorzulegen. Dieses ermöglicht einen Überblick über die noch offenen Arbeitsstunden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 10.-€ als Ausgleich in Rechnung gestellt. Dieses Geld wird dann für entsprechendes Personal, das die angefallenen Arbeiten erledigt, verwendet.

Eltern tragen die persönliche Verantwortung für einen sorgfältigen Umgang mit der Karte. Bei Verlust der Karte wird der Betrag für die nicht geleisteten Arbeitsstunden in voller Höhe (120.-€ ) fällig.

5. Verschiedenes

Diese Kindergruppenordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und tritt mit Beginn der Aufnahme des Kindes in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Bei Zahlungsrückstand von zwei Monatsbeiträgen behält sich der Verein eine fristlose Kündigung des Vertrages vor.

Die Zuordnung der Kinder zu den jeweiligen Gruppen erfolgt durch die Leitung in Absprache mit den pädagogischen Mitarbeitern.

Die pädagogische Konzeption liegt in der Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte.

Für die Dauer der Betreuung des Kindes in einer Kindergruppe wird der/die Erziehungsberechtigte mit Unterzeichnen des Vertrages Mitglied des Vereins. Die Mitgliedschaft ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden und erlischt automatisch mit dem Ausscheiden aus der Kindergruppe.

6. Beiträge

Für das Kindergartenjahr 2012/2013 gelten die Beiträge entsprechend unserer aktuellen Gebührenordnung. Gelegentliche (!) Überschreitungen der im Betreuungsvertrag geregelten Betreuungszeit sind in Absprache mit der Leitung/Gruppenleitung möglich. Jede zusätzlich angebrochene Stunde im Rahmen der Öffnungszeit wird mit 6.-€ in Rechnung gestellt.

Außerhalb der Öffnungszeiten berechnen wir pro angefangene Stunde 20.-€.

7. Vorzeitiger Austritt

Ein Austritt ist nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen vor Ablauf des Kindergartenjahres möglich. Die Kündigungszeit beträgt bis zum 31.12. des laufenden Kindergartenjahres 1 Monat, vorausgesetzt der Platz kann durch einen gleichwertigen Nachrücker besetzt werden. Für den nachfolgenden Zeitraum ist ein Austritt nur in Ausnahmefällen im beiderseitigen Einvernehmen möglich.

Stand: April 2012